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Steuertipps Spezial Nr. 3: Die Broschüre befasst sich mit den steuerlichen Problemen von Miteigentümern, denen eine Immobilie (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung) gemeinsam gehört...
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Steuertipps Spezial Nr. 5: Die Broschüre befasst sich ausführlich mit den steuerlichen Besonderheiten bei der Vermietung von möblierten Wohnungen, z.B. von möblierten Ferienwohnungen, Einliegerwohnungen oder von möblierten Zimmern...
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Steuertipps Spezial Nr. 7: Der Vorsteuerabzug von größeren Anschaffungen oder Reparaturen wird vom Fiskus fünf Jahre, bei Immobilien sogar zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen.
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Bei vielen Arbeitnehmern liegt der Arbeitsplatz so weit von zu Hause weg, dass eine tägliche Heimfahrt nicht möglich ist. Nehmen Sie sich am auswärtigen Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, entsteht aus steuerlicher Sicht eine doppelte Haushaltsführung. Die Mehrkosten, die Ihnen dadurch entstehen, sind oft erheblich. Gut für Sie: Die Kosten der doppelten Haushaltsführung können Sie steuerlich geltend machen.
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Seit 2004 gibt es das Seeling-Modell. Damit können Sie bei einem gemischt genutzten Gebäude die Vorsteuer aus den Baukosten für Ihre Privatwohnung zurückholen. Durch eine Kehrtwende der Finanzverwaltung ist das Modell wieder deutlich attraktiver geworden.
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Steuertipps Spezial Nr. 15: Photovoltaik und Kleinkraftwerke liegen im Trend - auch im eigenen Heim. Wer mit erneuerbaren Energien Geld sparen und die Umwelt schonen will, muss sich auskennen.
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Steuertipps Spezial Nr. 1: Haben Sie eine Erbschaft gemacht, können Sie mit der richtigen Strategie mehr Geld für sich behalten und müssen weniger an das Finanzamt abgeben.
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Mit dem RechtsBerater für Vermieter schützen Sie Ihr Eigentum mit wenig Aufwand. Sie sichern sich Ihre Ansprüche gegen alle, mit denen Sie als Vermieter zu tun haben: Mieter, Handwerker und Behörden.
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39,80 €
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Hat das Schicksal besonders hart zugeschlagen, ohne dass Sie sich dagegen absichern konnten, greift Ihnen der Staat finanziell unter die Arme: Die Kosten der Schadensbeseitigung dürfen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, dann reduzieren die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art Ihre Steuerlast. In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten Sie geltend machen können.
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Der Energieausweis ist seit dem 1. Juli 2008 bei Verkauf und Neuvermietung von Wohngebäuden Pflicht. Wer sich den verbrauchsorientierten Rechtstipps Energieausweis besorgt, kann mehrere hundert Euro sparen.
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